Das neue Personalbemessungsverfahren verändert die pflegerische Versorgung grundlegend: Pflegeassistenten auf Qualifikationsniveau 3 (QN 3) dürfen Pflegefachpersonen in der vollstationären Versorgung pflegebedürftiger Menschen qualifiziert entlasten und damit aktiv zur Versorgungssicherheit beitragen.
Wer sich frühzeitig im Jahr 2026 für diesen Weg entscheidet, legt mit unserem ersten Lehrgang den Grundstein für die Nichtschülerprüfung bereits im Februar 2027.
Das Niedersächsische Kulturministerium genehmigt Nichtschülerprüfungen gem. § 18 der Verordnung über die berufsbildenden Schulen (BbS-VO) in Form einer kombinierten Prüfung gern. § 12 BbSVO abzunehmen.
Die berufsbildenden Schulen werden vorerst bis zum 31.12.2025 ermächtigt, Prüfungsausschüsse für Nichtschülerprüfungen als kombinierte Prüfung gern. § 12 BbS-VO auch außerhalb der regulären Prüfungszeiträume zu berufen und Nichtschülerprüfungen durchzuführen, sofern keine schulorganisatorischen Gründe entgegenstehen. (MK, 16.11.2023)
Durch die erfolgreiche Teilnahme an der Nichtschülerprüfung wird ausschließlich ein beruflicher, kein allgemeinbildender Abschluss erlangt. Eine zugangsbezogene Beratung durch eine Berufsfachschule – inklusive Prüfungsanmeldung – ist unerlässlich.
Dieser Vorbereitungslehrgang bereitet systematisch auf die Nichtschülerprüfung vor und dient als Nachweis bei der Anmeldung an der Berufsfachschule.
Lernfelder
- Berufliches Selbstverständnis entwickeln und Beziehungen gestalten
- Menschen bei ihrer Versorgung unterstützen
- Pflege von Menschen in stabilen Lebenssituationen
- Beobachtung und Berichterstattung bei sich veränderndem Gesundheitszustand
Zielgruppe
- Mitarbeitende im Pflegebereich, die bereits mind. 3 Jahre (Vollzeitäquivalent) als Helfende tätig sind und mind. einen Hauptschulabschluss nachweisen können.
