Die Eignung zur Leitung einer unterstützenden Wohnform/eines Heimes wird im § 3 der NuWGPersVO beschrieben. Demnach sind Sie geeignet, wenn Sie eine zweijährige Leitungstätigkeit in einer sozialen Einrichtung nachweisen und eine pflegerische, kaufmännische oder verwaltungsrechtliche staatlich anerkannte Ausbildung besitzen. Neben der formellen Eignung zur Einrichtungsleitung gibt es inhaltliche Kompetenzen, die zum Management einer solchen Einrichtung zwingend erforderlich sind. Sollten spezielle Wissensfelder fehlen, ist Ihre Zulassung durch die Heimaufsicht gefährdet oder bedürfen einer langwierigen Einarbeitung in die besonderen Rahmenbedingungen dieser Funktion, um mögliche unternehmerische oder organisatorische Fehler zu vermeiden. Es ist wünschenswert, dass Sie schon mit dem Beginn der Ausfüllung der Leitungsaufgabe ein sicherer und unabhängiger Ansprechpartner für alle aktuellen Belange sind.
Im Rahmen dieses Aufbaulehrganges haben Sie die Möglichkeit, ein ergänzendes, stark praxisorientiertes Wissen kompakt zu erwerben, welches Ihnen die erforderliche Sicherheit zur Steuerung einer vollstationären Einrichtung o. Ä. bietet. Eine nachweisbare, abgeschlossene Managementqualifikation setzen wir für den Aufbaulehrgang voraus.
Lernbereiche
- Niedersächsisches Heim- und Vertragsrecht
- Strategieentwicklung
- Investitions- und Entgeltkalkulation im Heimbereich
- Aktuellste Konzepte in der vollstationären Pflege
