Pflegehilfskräfte leisten einen wertvollen Beitrag in der ambulanten Versorgung. Mit dieser Basisqualifikation erwerben Sie die fachlichen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten, um einfache Maßnahmen der Behandlungspflege nach SGB V eigenständig und sicher durchzuführen.
Gemäß § 7 Abs. 4 HKP-Richtlinie dürfen auch Pflegepersonen ohne formale Berufsausbildung bestimmte Behandlungspflegemaßnahmen übernehmen – sofern sie über die entsprechende materielle Qualifikation nach Abs. 5 verfügen.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie ein Zertifikat, das als offizieller Nachweis für Ihre Einweisung in behandlungspflegerische Tätigkeiten dient.
Lerninhalte
- Medikamentengabe (inkl. subkutane Injektionen)
- Blutdruckmessung und Auswertung
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Klistier-Verabreichung
- Versorgung bei Enterostoma
- Katheterpflege
- Anlegen und Wechseln einfacher Verbände
- Dermatologische Bäder
- Einreibungen
- Anlegen von Kälteträgern
- Krankenbeobachtung

