Die Praxisanleitung ist ein wesentlicher und zu gewährleistender Bestandteil der praktischen Pflegeausbildung und ist ein gezieltes, geplantes und methodengeleitetes Anleiten und Begleiten von Lernenden durch berufspädagogische Fachkräfte.
Sie müssen rechtlich kompetent sein, um die Qualität der praktischen Ausbildung sicherzustellen und die Auszubildenden angemessen auf ihre zukünftigen Aufgaben vorzubereiten. (§ 4 Abs. 3 Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – PflAPrV)
Aus diesem Grunde ist es unerlässlich, dass die Praxisanleitenden in ihre Argumentationsstrukturen auch die geltenden rechtlichen Rahmen für die Patienten- und Bewohnerversorgung einbeziehen.
Im Rahmen des Seminars werden die rechtlichen Rahmen für Pflege aus der juristischen Perspektive mit vielen Fallbeispielen gemeinsam bearbeitet.
Sie belegen im Seminar 8 UStd. für Ihre berufspädagogische Fortbildung.
Lerninhalte
- Rechtliche Rahmen zur Gestaltung der praktischen Ausbildung
- Berufsordnung
- Schweigepflicht
- Datenschutz
- Patientenrechtegesetz
- Medikamente/BTM (Abgabe und Lagerung)
- Patientenverfügung (Vollmacht für die letzte Lebensphase)
- Vorsorgevollmacht (Verfügung regeln für die Handlungskompetenz)
- Betreuung (Rechte und Pflichten des Betreuenden)
- Fallarbeit
