Im Sinne des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes verbesserte sich der Personalschlüssel von Betreuungspersonen in der vollstationären Pflege.
Im Rahmen von weiterer Nachbesserung in Bezug auf die Ambulantisierung von Entlastungs- und Betreuungsleistungen
soll die Qualifikation auch in der ambulanten Versorgung von pflegebedürftigen Menschen
gem. Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 112a SGB XI zu den Anforderungen an das Qualitätsmanagement und die Qualitätssicherung für ambulante Betreuungsdienste vom 17.07.2019 mit Änderung vom 08.02.2021, angewendet werden.
Im Rahmen der Qualifikation sind folgende Bereiche vorgesehen:
- Orientierungspraktikum im Umfang von 5 Tagen
- Qualifizierungsmaßnahme: 160 Unterrichtsstunden und 2 Wochen Praktikum
- Regelmäßige Fortbildungen: 16 Unterrichtsstunden jährlich
Hier sind insbesondere nichtexaminierte Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen und auch andere interessierte Menschen, die in einer geeigneten Pflegeeinrichtung tätig werden möchten, angesprochen.
Das Qualifikationsniveau entspricht den Anforderungen im Sinne der qualitätsgesicherten, fördernden, aktivfierenden und dokumentierten ganzheitlichen Betreuung.
Lehrgangsbereiche
- Medizinische Grundlagen
- Umgang mit dementen Menschen
- Therapeutische Konzepte und Alltagskompetenz
- Gerontopsychiatrischer Pflegeprozess
- Rechtsgrundlagen
- Notfall- und Kriseninterventionen

