Am 30.06.20220 wurde das Projekt zur Erprobung des Personalbemessungsverfahrens abgeschlossen. Nach dem vorgeschlagenen PeBeM werden mehr Pflegehilfs- und Assistenzpersonen benötigt. So soll dem chronischen Fachkräftemangel begegnet werden. Dabei sollen die Aufgaben nach dem geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriff kompetenz- und qualifikationsorientiert zugeordnet werden.
(www.gs-qsa-pflege.de)
Die erste theoriegeleitete Qualifikationsebe (QN2) ist die Ebene der persönlichen Assistenz.
Diese umfasst die körpernahe Assistenz und Betreuung von Menschen, die in ihrer Selbständigkeit beeinträchtigt oder an Demenz erkrankt sind.
Die Pflegeassistenten unterstützen bedürftige Menschen bei der Körperpflege, Mobilisation, Ernährung und bei der Orientierung im Alltag.
Mit Hilfe des erworbenen fachlichen Wissens sind sie in der Lage, die Situation und den Zustand des Pflegebedürftigen zu beobachten und einen entsprechenden Handlungsbedarf zu erkennen. Die Dokumentation besonderer Vorkommnisse und die Mitarbeit im interdisziplinären Team rundet den Aufgabenbereich ab.
(vgl. Knigge-Demal/Hundenborn, 2013)
Die Qualifikation entspricht dem Qualifikationsniveau 2 gem. PeBeM.
Lernbereiche
- Rechtliche Rahmen für Pflegehelfer
- Krankheitslehre – Symptomatik
- Psychosoziale und kommunikative Kompetenz
- Qualitätssicherung und Leistungsdokumentation
- Lagerung – Mobilisation – Transfers
- Grundlagen der Hygiene
- Körperpflege und Ernährung im Alter
- Prophylaktische Maßnahmen (u. a. Dekubitus)
- Notfall- und Krisenmanagement

