Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI Absatz 3 in Anspruch zu nehmen. Auch wenn ein Pflegedienst regelmäßig unterstützt, zeigt die Praxis, dass viele Angehörige zusätzlich eine weiterführende Beratung und Schulung nach § 45 SGB XI benötigen.
Diese Beratungen werden von qualifizierten Mitarbeitenden ambulanter Pflegedienste durchgeführt. Die Kosten trägt in allen Fällen die Pflegeversicherung – auch bei freiwilliger Inanspruchnahme.
Damit Beratungseinsätze nicht nur als formale Pflicht, sondern auch ein Anliegen der Pflegedienste ist, sind die umfassenden
Zusammenhänge zwischen SGB- Leistungen und Entgeltsysteme der ambulanten Versorgung. Somit wird der marktorientierten Beratungskompetenz in der Qualifikation ein entsprechender Platz eingeräumt.
Lernbereiche
- Rechtliche Grundlagen zum Leistungsrecht
- Rahmenverträge (gesetzliche und private Kassen)
- Beratungs- und Schulungsgespräch
- Wirtschaftlichkeit und Kundengewinnung in der Beratung
- Praktische Durchführung

