EFS-Förderung

Pflegesatzkalkulation und -verhandlung im Heimbereich

Das Pflegestärkungsgesetz II ist verabschiedet und ab 2017 soll ein weiterer Schritt in die Zukunft der Pflege passieren. Mit dem Fokus auf die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und den damit einhergehenden Änderungen des Begutachtungsverfahrens sind Anpassungen in der gesamten stationären Einrichtung notwendig.

Aus betriebswirtschaftlicher  Sicht ist hier insbesondere das Pflegegradmanagement in Verbindung mit der Erlössicherung bei Überleitung und in der Zeit danach ein wichtiges Thema.

Welche monetären Konsequenzen hat die Überleitung der Pflegestufen in Pflegegrade für die eigene Einrichtung?

Wie müssen die (pflegegrad-einheitlichen) Entgelte berechnet werden?

Wie werden sich die Personalbemessungswerte entwickeln?

Laut SGB XI erhalten zugelassene Pflegeeinrichtungen leistungsgerechte Vergütung für die allgemeinen Pflegeleistungen sowie angemessene Erlöse für Unterkunft und Verpflegung.

Doch wie definiert sich „leistungsgerecht“ oder „angemessen“?

Die Maßstäbe beider Parteien, der Einrichtung und der Kostenträger, können unterschiedlicher nicht sein.

Der gemeinsame Standpunkt kann jedoch die Einigung auf ein marktstrategiegerechtes Preis- Leistungs-Verhältnis sein. Das setzt jedoch auf der Einrichtungsseite voraus, dass folgende Frage beantwortet werden können:

Wie hat sich in der Vergangenheit die Kosten- und Erlössituation in Ihrem Betrieb entwickelt? Reichen die  Vergütungen in Zukunt noch aus? Oder sollte man über eine Überprüfung der Pflegesätze nachdenken?

 Wir entlasten Sie bei der:

 -Analyse der Marktfähigkeit Ihrer Entgelte

-Kalkulation der Pflegesätze mit unterschiedlichen Szenarien

-allen administrativen Vorgängen zur Pflegesatzverhandlung

-Verhandlung mit den Kostenträgern

Gerne beraten wir Sie auch neben der Erlösstrukturerfassung auch zu Möglichkeiten der Kostenoptimierung, damit Sie mit marktgerechten Entgelten ein positives Betriebsergebnis erwirtschaften können. 

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