Abrechnungsprüfungen ambulant oder stationär - für Sicherheit sorgen
Mit der Umsetzung des PSG II beinhaltet die jährliche Regelprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder dem Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) ab dem 01. Oktober 2016 in ambulanten Pflegediensten sowie ab dem 01. Januar 2017 in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen eine ausführliche Abrechnungsprüfung.
Hierbei werden für einen beliebig zurückliegenden Zeitraum von mindestens sieben Tagen u.a.
-die Pflegeverträge,
-Kostenaufstellungen
-Handzeichenlisten
-Einsatz- oder Tourenpläne
-Qualifikation der eingesetzten Mitarbeitern
-Leistungsnachweise
abgeglichen sowie auf die Richtigkeit und Kongruenz überprüft.
In den Erprobungsphasen durch den MDK in mehreren Bundesländern sind bei ausnahmslos allen Einrichtungen Defizite festgestellt worden.
Selbst marginale Fehler und Unstimmigkeiten z.B. das Versäumnis beim Informieren des Kunden bei Leistungsänderung, fehlender oder nicht identifizierbare Handzeichen, nachträglich quittierte Leistungen oder Inplausibilitäten innerhalb der Leistungen können eine separate sog. „Tiefenprüfung“ durch die Pflege- und/oder Krankenkassen sowie wahrhaftig hohe Bußgelder zur Folge haben.
Wir unterstützen bei der Vorbereitung zur Abrechnungsprüfung z.B. durch eine Systemanalyse mit Prozessgestaltung zur Fehlervermeidung, simulierte Abrechnungsprüfung oder Begleitung der Prüfung durch den MDK. Für weitere Informationen und Terminabsprachen kann mit uns unverbindlich Kontakt aufgenommen werden.
Unsere Beratung ist vertraulich und Vertrauenssache.
Bitte vereinbaren Sie mit uns einen unverbindlichen Gesprächstermin.
Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot!