EFS-Förderung

Simulierte Qualitätsprüfungen  - gem. Pflegestärkungsgesetz II

Mit dem PSG II wird auch das System der Qualitätsprüfungen und Qualitätsberichte grundlegend reformiert.

"Die sogenannten Qualitätsdarstellungsvereinbarungen werden überarbeitet.

Vor allem die Ergebnisqualität soll dort eine größere Rolle spielen. Bis 2017 beziehungsweise 2018 müssen die Instrumente für die Prüfung der Qualität von Pflegeleistungen und für die Qualitätsberichterstattung in der stationären und ambulanten Pflege stehen.

Auch sind neue Maßstäbe und Grundsätze sowie die Qualitäts-Prüfungsrichtlinie zu beschließen. Dazu wird die bisherige "Schiedsstelle Qualitätssicherung" zu einem entscheidungsfähigen Qualitätsausschuss umgestaltet. "(AOK Nds.)

Die Ausrichtung der Qualitätsprüfungen auf die Messung der ERgebnisqualität ist nicht neu, wird in der Umsetzubarkeit und Hadlung nur neu definiert.

Eine simulierte Qualitätsprüfung nach dem neuen System ist sinnvoll:

-Wenn Sie weiterhin Wert auf ein gutes, transparentes Ergebnis legen.

-Vorzeitig Anpassungen am bestehenden Qualitätssystem Ihrer Einrichtung vornehmen möchten.

-Das Team auf die Schwerpunkte und Anforderungen an die neuen Prüfungen vorbereiten möchten.

-Evtl. Anpassungen mit neu anstehenden Projekten, wie SIS oder Softwareeinführung gleich

 verbinden möchten, um unnötige Nacharbeitungen zu vermeiden. 

Wir führen bei Ihnen eine unangemeldete, simulierte Prüfung nach den neuen Schwerpunkten durch und erstellen hierzu ein aussagefähigen Bericht mit Handlungsempfehlungen. Die Begleitung der Umsetzung der evtl. erforderlichen Maßnahmen übenehmen wir auf Wunsch ebenfals gern, um Sie zu entlasten.

Unsere Beratung ist vertraulich und Vertrauenssache. 

Bitte vereinbaren Sie mit uns einen unverbindlichen Gesprächstermin.

Wir erstellen Ihnen gern ein individuelles Angebot!

 

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